Der Begriff Privatisierung liegt seit 1984 in der Tagesordnung der Türkei. Ab 2001 wurden die Veräußerung und die Übertragung der öffentlichen Beteiligungen und Vermögenswerte an die in- und ausländische Privatunternehmer beschleunigt.
Rechtsanwaltskanzlei Barlas erbringt diverse Dienstleistungen für die in- und ausländische Investoren und Finanzier im Umfang des Privatisierungsrecht. Diese Dienstleistungen umfassen die Eimholung und der Einsicht des Lastenhefts über die Teilnahme an die Ausschreibung, die rechtliche Untersuchung der übertragungsgegenständlichen Vermögenswerte und Unternehmen, rechtliche Risikoanalyse für die Investoren bezüglich der administrativen Gesetzgebung, Vertretung und Beratung bei der Teilnahme an die ausschreibungen, Privilegsverträge, Sicherungsgeschäfte, Veräußerung und Übertragung nach der Ausschreibung, Wiederaufbau der privatisierten Vermögenswerte oder Unternehmen und die Anpassung ihrer Tätigkeiten an die Gesetzgebung.
Darüber hinaus erbringen wir für unsere Mandanten die Vertretungs- und Beratungsdienste bei der Führung der Beziehungen mit dem Privatisierungsamt, der Institution für öffentliche Ausschreibungen und der sonstigen betreffenden Institutionen und Gründungen sowie bei der Lösung der Streitigkeiten.