Rechtsanwaltskanzlei Barlas unterstützt ihre Mandanten bezüglich der franchise- und Vertriebsbeziehungen in aller Art und Weise. Neben unserer Mandanten, die ihre Marken, Produkte oder Dienstleistungen mittels eines breiteren Vertriebsnetzes in der Regionen verbreiten und ihren Wert erhöhen möchten, beraten wir auch unsere Mandanten, die im Umfang der Vertriebs- und Franchiseverträge die Kraft oder das Geschäftsvolumen der in- und ausländischen Produkte, Dienstleistungen oder Marken nutzen wollen.
Rechtsanwaltskanzlei Barlas kann Dienstleistungen für die Franchisegeber, die Franchisenehmer, die Hersteller, die Lieferanten, die Vertriebsunternehmen, die Lizenznehmer, die Lizenzgeber, die Sub-Lizenznehmer und die sonstige betreffende Unternehmen und Firmen über die strukturelle Installation und die Vergrößerung dieser Teilungs- und Netzsysteme und in diesem Umfang über den Schutz der Immaterialgüter sowie insbesondere über die technische Sachenm wie Erstellung der Verträge bzw. deren Verhandlungen und Inkraftrteten, Veräußerung und Übertragung, Lösung der Streitigkeiten erbringen.
Unsere Kanzlei unterstützt unsere Mandanten durch die rechtliche Beratungsdienste insbesondere bezüglich der Franchiseverträge der Übernachtungs- und Hotelunternehmen (unter dem Regenschirm der Marke und Gruppe Gebrauch von der Rechte wie Name etc. machen), der Managementverträge (Verwalrungs- und Betriebsdienste nehmen) und der 'Manchiseverträge', welche die Martierung mit gemischten Aufbau und die Unterstützung zur teilweise Verwaltung beinhalten.